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Unsere AGB

swissminds wurde vor knapp 15 Jahren in Freiburg/Schweiz gegründet und begleitet seither Konzerne sowie KMUs und Start-ups beim IT-Consulting für Outsourcing und dem Aufbau von Entwicklerteams im Ausland. Hier bieten wir sowohl dedizierte Lösungen im Nearshoring als auch Offshoring an. Unsere Aufgabe besteht darin,  unserem breiten Kundenstamm einen bezahlbaren Mehrwert zu bieten und beschäftigen uns maßgeblich im IT- und Engineering-Sektor. Kunden sind bei allen Aufgaben rund um Nearshoring an mehreren Standorten, Rekrutierung von hochqualifiziertem Personal (nicht für die Schweiz und die EU) bestens aufgehoben. Anfangs waren wir nur als HR-Advisors und Business-Coaches für das Recruitment unserer eigenen Gruppengesellschaften tätig, heute bieten wir aufgrund dieser starken Verbindung zu einem internationalen IT-Konzern zudem auch die individuelle Team-Entwicklung (Aufbau, Ausbau und Relocation) im Nearshoring für unsere internationalen Kunden an. Damit haben unsere Kunden einen festen Ansprechpartner in der Schweiz und Liechtenstein und swissminds geht vertragliche Beziehungen mit unseren jeweiligen Gruppengesellschaften vor Ort ein. swissminds betreibt kein bewilligungspflichtiges Gewerbe als  Personalvermittler oder Personalverleiher in der Schweiz.

Durch unser weitreichendes Netzwerk können wir Sie bei Ihrem Personalbedarf im Ausland und beim Teamaufbau unterstützen. Holen Sie sich die Talente, die Sie brauchen.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der swissminds AG

§1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam „Dienstleistungen“), welche die swissminds AG und verbundene Gesellschaften direkt und unter ihrem Markennamen swissminds (nachfolgend „swissminds“, „Firma“, „wir“) erbringt. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit  uns einen Vertrag abgeschlossen haben (nachfolgend „Kunde“).

Diese  AGB gelten für die von uns angebotenen generellen Dienstleistungen und werden durch zusätzliche Vertragsbestimmungen erweitert. Zusätzliche Vertragsbestimmungen, z.B. Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements („SLA“), u.s.w., gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor und ergänzen die in diesen AGB definierten Regelungen.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter https://swissminds.eu publiziert oder bei schriftlichen Anfragen über die Firma bezogen werden.

§2. Leistungen der Firma im Projektgeschäft

swissminds erbringt Dienstleistung, welche vom Kunden in schriftlicher oder mündlicher Form in Auftrag gegeben werden.

Unter Projekt wird in der Folge jede Art von Dienstleistung von swissminds und verbundender Unternehmen verstanden, die im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit im In- und Ausland gegenüber dem Kunden erbracht werden (z.B. Personal-, Produkt-, Design-Consulting, Produktentwicklung, Produktmanagement, kreative Konzeption und Realisierung, Web- & Shopdesign, usw.).
 

Die Firma ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Der Kunde ist einverstanden, dass die für die Aufgabe zur Erfüllung nötigen Daten Dritten im Rahmen der Fremdleistung zur Verfügung gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ausland die Aufbewahrung, Bearbeitung und Weitergabe von Personendaten anderen als den in der Schweiz geltenden Gesetzen unterstehen.

§3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Bei der Erstellung eines Auftrags hat der Kunde der Firma die  Zeit, die maximal zur Durchführung benötigt werden darf und den gewünschten Endtermin rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. Der Kunde teilt der Firma mit, zu welchen Zeitpunkten oder nach wie viel benötigter Zeit erneut mit dem Kunden Rücksprache gehalten werden muss.

Fehler und Verzögerungen durch unklare, falsche oder unvollständige Angaben durch den Kunden können der Firma nicht angelastet werden.

Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, und die fristgerechte Erbringung der Leistung oder Teilleistung dadurch unmöglich wird, ist die Firma berechtigt, von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistung zurückzutreten oder die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Mehraufwendungen und -kosten, die der Firma durch Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

§4. Termine

Die Bekanntgabe der maximalen zur Durchführung benötigten Zeit bei Stundenweise errechneten Dienstleistungen bedeutet nicht, dass die Aufgabe in dieser Zeit erledigt werden kann. Die maximale Durchführungszeit dient lediglich als Kostendach für den Kunden.

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von der Firma aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

Befindet sich die Firma in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Firma schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.

§5. Gewährleistung und Haftung

Die Firma erfüllt die Aufträge des Kunden gemäss der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung nach bestem Wissen.

Der Kunde hat allfällige Mängel durch Beanstandungen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von einer Woche nach Erbringung der Leistung durch die Firma, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Die Firma verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Die Haftung der Firma für sämtliche direkten und indirekten, unmittelbaren und mittelbaren Schäden, wird hiermit vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten der Firma verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Die Haftung der Firma für Vermögens-, Mangelfolge-  und andere Folgeschäden sowie entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Die gilt auch für aller Art von Schäden verursacht durch die von der Firma vermittelten externen Mitarbeitern, welche vor Ort in der Räumlichkeiten der Firma und im Auftrag des Kunden arbeiten, sowie für Schäden, welche durch Dritte im Rahmen der Fremdleistung erbracht werden.

§6. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung

Ohne anderslautende Bestimmung in der Individualvereinbarung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen eines Projekts erstellten Arbeitsergebnissen,  insbesondere bei Software einschliesslich Dokumentation, für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck.

Alle anderen Nutzungsrechte werden für jedes Projekt individuell als Bestandteil des Vertrags festgelegt. Der Firma steht ein Nutzungsrecht an den von ihr für den Kunden erstellten Arbeiten und Arbeitsprodukten zu.

§7 Veröffentlichungen von APPs

Generell müssen Apps vor Veröffentlichung von Apple (IOS) und Google (Android) als Plattformbetreiber genehmigt werden, bevor diese auf den jeweiligen Plattformen zur Verfügung stehen. Daher besteht immer das Risiko, das Apps und deren Updates aus verschiedensten Gründen abgelehnt oder nicht termingerecht freigegeben werden.

Oft sind die Gründe für die vorübergehende Ablehnung einfach zu beheben, wie beispielsweise kleine Anpassungen bei der Gestaltung oder den Texten. Es kann aber durchaus auch vorkommen, dass die Plattformbetreiber Gründe für die Ablehnung angeben, die auf technischen Änderungen basieren oder aber aufgrund von Änderungen in den Nutzerbestimmungen begründet liegen (z.B. bei Notifizierungen). Diese können die Grundfunktionalität einer App in Frage stellen. Es ist daher nicht möglich, von vornherein sicherzustellen, dass eine App letztlich vom jeweiligen Plattformbetreiber akzeptiert wird. Darüber hinaus behalten sich die Plattformbetreiber vor, eine bereits freigeschaltete App jederzeit wieder aus ihrem Sortiment auszuschliessen.

swissminds lehnt daher jegliche Haftungsansprüche ab, falls eine App durch einen Plattforminhaber abgelehnt oder deren Erscheinen verzögert und/oder verunmöglicht wird. Die von uns für die Entwicklung von solchen App veranschlagten Aufwände sind unabhängig von der Freigabe durch den Plattforminhaber geschuldet und sind grundsätzlich unter der Annahme kalkuliert, dass die App nach Abschluss der Entwicklungsleistungen seitens swissminds ohne zusätzliche Aufwendungen vom Anbieter freigegeben wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren wir den Kunden und besprechen das weitere Vorgehen. Zusätzliche Aufwände für die notwendigen Anpassungen werden von uns dann offeriert und sind vom Kunden vorgängig zu genehmigen.


§8 Gestaltungsnachweise

Die Firma ist berechtigt, nach Abschluss von Projekten einen dezenten Gestaltungshinweis auf Softwareapplikationen, Apps, Websites und Shops anzubringen und zu verlinken.

§9 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der Firma (oder Ihrer Tochtergesellschaften) oder Dritte im Rahmen der Fremdleistung in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 2 Brutto-Jahresgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters zuzüglich entgangener Umsätze in derselben Zeitperiode. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Diese Abwerbeverbote gelten  für die Dauer des zwischen der Firma (bzw. Ihrer Tochtergesellschaften) und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung.

§10. Leistungen der Firma im Personal- & Facilitymanagement

Die Firma erbringt Dienstleistung rund um das Personal-, Recruitment & Facilitymanagement bei bestehenden oder neu aufzubauenden dedizierten Teams im Outsourcing, welche nach schriftlicher Offerte durch swissminds vom Kunden in schriftlicher oder mündlicher Form in Auftrag gegeben werden.

swissminds ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Zu erbringende Dienstleistungen im Recruitment werden nach branchenüblichen Standards abgerechnet und zuvor durch swissminds schriftlich offeriert und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden erbracht.

Der Kunde ist einverstanden, dass die für die Aufgabe zur Erfüllung nötigen Daten Dritten im Rahmen der Fremdleistung zur Verfügung gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ausland die Aufbewahrung, Bearbeitung und Weitergabe von Personendaten anderen als den in der Schweiz oder der EU geltenden Gesetzen unterstehen.

§11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung des Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner und deren Mitarbeiter führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet werden.

Die Firma ist berechtigt die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und die Resultate der Aufträge zu Dokumentationszwecken aufzubewahren oder elektronisch zu speichern.

§12. Preise

swissminds kalkuliert Preise für Projekte und zu erbringende Dienstleistungen individuell. Für jedes Projekt werden schriftliche Offerten erstellt, aus denen die Preise sowie Zahlungs- und Vertragsbedingungen detailliert zu entnehmen sind. Diese gelten für die Dauer eines klar definierten Projektes als fest vereinbart, enthalten aber verständlicherweise nicht vom Kunden gewünschte oder technisch notwendige Mehrleistungen. Auch diese werden wieder separat offeriert.

Etwaige Preisänderungen bei standardisierten Dienstleistungen im Personal- und Facilitymanagement sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin nach vorheriger Information an den Kunden möglich. Sind laufende Verträge von Preisänderungen betroffen, werden Kunden rechtzeitig vorgängig über die Preisänderungen informiert. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich und eingeschrieben zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt nach dem Inkrafttreten der neuen Preise oder Rabatte. Die Änderung von Steuer- oder anderen massgeblichen Abgabesätzen sowie von Fremdwährungseinflüssen berechtigt die Firma, ihre Preise ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht.

§13 Zahlungsbedingungen

swissminds arbeitet bei Bestandskunden im Inland (Schweiz) auf offene Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags spätestens bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Bei Neukunden oder Kunden aus dem Ausland erbringen wir unsere Leistungen generell gegen Vorkasse oder zuvor mit dem Kunden festgelegten Zahlungsmodalitäten. Ist kein Fälligkeitsdatum auf Rechnungen ausgewiesen, gilt eine Zahlungsfrist von 20 Tagen ab Ausstellungsdatum. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat die gemäss schweizerischem Recht geltenden Verzugszinsen  zu bezahlen. Die Firma ist berechtigt, dem Kunden pro ausgestellte Mahnung zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen eine Gebühr zu verrechnen. Weitere Gebühren sind vorbehalten.

Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist die Firma berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen.

§14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Ziffern unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

§15 Änderungen

Die Firma ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Zustimmung des Kunden durch Publikation auf der Homepage https://swissminds.eu zu ändern. Der Vertrag zwischen dem Kunden und swissminds unterliegt jeweils der auf der Homepage der Firma aufgeschalteten Fassung der AGB.

§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Vertragsverhältnisse mit der Firma unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

Für Streitigkeiten aus dem oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Firma und dem Kunden sind die Gerichte von Düdigen, Kanton Freiburg ausschliesslich zuständig.

Stand 02.2022

 

Bitte fordern Sie unsere zusätzlichen Regelungen für das Nearshoring und Offshoring bei Bedarf an. Diese werden normalerweise auch in den jeweiligen Offerten explizit benannt.

Unsere Zahlungsbedingungen werden projektbezogen offeriert. Fehlt eine solche Regelung, sind Rechnungen innert 20 Tagen ab Ausstellungsdatum fällig und zahlbar.

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